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Flüchtlingsrat NRW
Asienhaus Essen
Bullmannaue 11
45327 Essen

Telefon: 0201/899 08-0
Fax: 0201/899 08-15
E-Mailinfo [at] frnrw.de



Gefördert von
PRO ASYL e.V.
und



dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
und



dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF)



Spendenkonto:
Bank für Sozialwirtschaft, Köln
BLZ 370 205 00
Konto Nr. 8 05 41 01




Neuer NRW-Erlass § 25a AufenthaltG

Den Erlass des MIK NRW vom 29.09.2011 zur Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende, § 25a AufenthG und die Gesetzesbegründung zu § 25a AufenthG können Sie hier nachlesen.

Entschließungsantrag zum AsylbLG beschlossen

Der Innenausschuss des Landtags NRW hat am 13.10.2011 einen Antrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum AsylbLG beschlossen. Zuvor war ein Antrag der Fraktion Die Linke zum AsylbLG abgelehnt worden, u.a., weil er in Teilen rechtlich nicht umsetzbar gewesen wäre. Der mit den Stimmen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU und FDP und bei Enthaltung der Linken beschlossene Antrag enthält verschiedene Forderungen an die Landesregierung, um die Situation für Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG zu verbessern. Der Flüchtlingsrat NRW begrüßt, dass durch den Beschluss des Antrags noch einmal verdeutlicht wird, dass das AsylblG in seiner bisherigen Form keinen Bestand haben kann. Gleichzeitig bedauert der Flüchtlingsrat NRW, dass die Forderung aus dem Antrag der Fraktion Die Linke, das AsylbLG in Gänze abzuschaffen, nicht übernommen wurde, so dass es keine entsprechende Bundesratsinitiative aus NRW geben wird. Den Antrag können Sie hier nachlesen.

Nächste Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrates NRW e.V.

findet statt am Samstag, 12.11.2011, 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Asienhaus, Bullmannaue 11, 45327 Essen. Die Tagesordnung finden Sie unter Termine.

Muster-Bleiberechtsresolutionen und Aufruf zum Bleiberecht

Hier finden Sie den Aufruf des FRNRW drei Musterresolutionen zur Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende geduldete Menschen und Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung.

PM des FRNRW: Es gibt nur ein Existenzminimum

Die Pressemitteilung des FR NRW vom 13.10.2011, in der der Flüchtlingsrat NRW die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes fordert, finden Sie hier.

Asylpolitisches Forum 2011

Das Programm können Sie hier nachlesen.

Schnellinfo 06/2011 vom 06. Oktober 2011

können Sie hier nachlesen.

Projektvorstellung "alpha OWL – Flüchtlingsrat NRW"

Am 1.12.2010 hat das dreijährige Projekt "alpha OWL – Flüchtlingsrat NRW" begonnen. Ziel unserer Aktivitäten in den Regionen Gütersloh und Lippe ist es, die Beratungsstellen für Flüchtlinge sowie die Grundsicherungsstellen und weitere arbeitsmarktrelevante Akteure bei der Arbeitsmarktintegration von langjährig Geduldeten und Bleibeberechtigten zu unterstützen und zu stärken.
Der Flüchtlingsrat NRW wird in den Regionen Gütersloh und Lippe vernetzend tätig sein sowie Informationen und Schulungsangebote zu aufenthaltsrechtlichen und arbeitsmarktrelevanten Themen bereitstellen. Darüber hinaus wirken wir über Öffentlichkeitsarbeit und politische Lobbyarbeit auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Zielgruppe hin. Mehr zu dem Projekt erfahren sie hier.


Erlass zur Residenzpflicht

Seit 30.09.2010 ist durch einen Erlass des IM NRW die Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete gelockert. Zudem soll es für diesen Personenkreis zukünftig leichter sein, eine Erlaubnis zum Verlassen des Bereichs der räumlichen Beschränkung zu erhalten. Den Erlass finden Sie hier.

Erlass zur Bleiberechtsregelung vom 30.09.2010

Am 30.09.2010 hat der Innenminister des Landes NRW einen ergänzenden Erlass zur Bleiberechtsregelung veröffentlicht:
1. Zur Vermeidung von Härtefallen soll die Behörde großzügiges Ermessen hinsichtlich der Prüfung ausüben, ob bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 104a Abs. 6 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG in Betracht kommt.

2. Die Antragsfrist (10. Februar) 2010 zur Beantragung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung wird aufgehoben.
Den Erlass finden Sie hier.

Erlass des IM NRW zu § 23 AufenthG vom 17.12.2009 - Frist zur Antragstellung verlängert

Am 17.12.2009 ist die Anordnung des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf zu § 23 Abs. 1 AufenthG ergangen, durch welche der Beschluss der Innenministerkonferenz zur Verlängerung der Bleiberechtsregelung umgesetzt wird. Wichtig: Die Antragstellung für eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG nach dem Beschluss der IMK ist bis zum 10. Februar 2010 möglich. Der Erlass vom 17.12.2009 wird seit dem 21.12.2009 ergänzt durch einen weiteren Erlass des IM NRW, der der Klarstellung einiger Punkte, wie Anforderungen an die Arbeitsstelle und Fiktionswirkung, dient. Die Erlasse und weitere Informationen finden Sie hier.

Beschluss der IMK: Verlängerung der Bleiberechtsregelung bis 2011

Die IMK hat am 3./.4. Dezmeber 2009 in Bremen beschlossen, die Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge um zwei Jahre zu verlängern. Den Beschluss und weitere Informationen finden Sie hier .
Herzlich willkommen
beim Flüchtlingsrat NRW e.V. Der Flüchtlingsrat vertritt auf Landesebene die Interessen der Flüchtlingsinitiativen und Flüchtlingsräte.

Auf dieser Homepage bieten wir Ihnen aktuelle Informationen zu flüchtlings- und ausländerpolitischen Themen, zu rechtlichen Grundlagen der Flüchtlings- und Ausländerpolitik sowie zur aktuellen Rechtsprechung.

Wir informieren über Aktivitäten und Aktionen, insbesondere in NRW. Interessierte finden Vernetzungsmöglichkeiten mit lokalen Initiativen und sind herzlich eingeladen, an unseren Angeboten wie z. B. Schulungen und Mitgliederversammlungen teilzunehmen.

Unsere Arbeit basiert auf ehrenamtlichem Engagement und wir freuen uns über jede Form von Unterstützung. Aktive Mitarbeit und Mitgliedschaft sind sehr willkommen. Natürlich freuen wir uns auch über Spendenbeiträge.

Weitere Informationen über Zusammensetzung, Struktur und Arbeitsfelder finden Sie unter Flüchtlingsrat NRW > "Wer wir sind"

Homepage zur Arbeitsmarktintegration von Bleibeberchtigten und Flüchtlingen
Im Rahmen des Projektes „Flüchtlinge in Arbeit NRW“ hat der Flüchtlingsrat NRW eine gesonderte Homepage mit Informationen rund um das Thema Arbeit für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge eingerichtet: www.arbeit.frnrw.de

Netzheft
Adressenverzeichnis der behördenunabhängigen Flüchtlingsberatungsstellen und –initiativen in NRW

Download (1,9 MB) (Laufend aktualisierte Version, Stand Juni 2010 - Bitte informieren Sie uns über Adressänderungen!)
Weitere Adressen, die für die Beratungspraxis relevant sein können, finden sie unter Flüchtlingspolitik > Beratungspraxis > Adressen

Unterstützen Sie den Flüchtlingsrat NRW e.V.
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SCHNELLINFO 2/2011, 18. März 2011
Aus dem Inhalt:
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Initiativen online
Das Projekt "Initiativen online" soll zu einer besseren Vernetzung der Aktivitäten von regionalen Flüchtlingsräten beitragen und den wechselseitigen Austausch über besondere Schwerpunktbereiche und Fragestellungen verstärken.
Mit diesem Projekt bieten wir Initiativen die Möglichkeit, eine eigene Internetseite, ohne große Vorkenntnisse, in das Internet zu stellen.
Hierfür müssen Sie sich zunächst anmelden.
Selbstverständlich können sich auch Initiativen beteiligen, die bereits eine eigene Homepage haben.
Alle Initiativen werden nach der Anmeldung in einem Katalog verzeichnet, der von interessierten Nutzern gezielt durchsucht werden kann.
Suchkriterien sind: Name, Inhaltliche Schwerpunkte, PLZ/Ort und Gründungsjahr. Flüchtlingen, Asylarbeitskreisen, interessierten Organisationen und Einzelpersonen ermöglicht dies eine zielgenaue Recherche und Orientierung.

[ ... hier gehts zur Anmeldung und Recherche! ]
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